Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch
Aufgrund des Baugesetzbuches sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige, unabhängige, nicht weisungsgebundene Gutachterausschüsse zu bilden. Für den Bereich des Landkreises Bamberg ist der Gutachterausschuss beim Landratsamt Bamberg zuständig. Dieses Fachgremium, das sich aus Architekten, Bauingenieuren, Juristen und weiteren Experten zusammensetzt, ist besonders sachkundig und erfahren in der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen.
Dem Gutachterausschuss obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie den Rechten an Grundstücken
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten für Wohnbauland und Gewerbeflächen ohne Erschließungskosten
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle (Geschäftsstelle des Gutachterausschusses), die ebenfalls beim Landratsamt Bamberg eingerichtet ist. Grundlage für die Tätigkeit des Gutachterausschusses ist die Kaufpreissammlung. In ihr werden die ausgewerteten Angaben sämlicher notarieller Kaufverträge erfasst. Daraus ermittelt der Gutachterausschuss alle zwei Jahre die sogenannten "Bodenrichtwerte" (Durchschnittspreise für Wohnbauland, gewerbliche Flächen und Landwirtschaftliche Flächen). Diese werden für den ganzen Landkreis erhoben und sind unverbindlich.
Hier finden Sie die Informationen zu den Bodenrichtwerten für den Markt Heiligenstadt i. OFr.
Bodenrichtwert - Richtwertfestsetzung nach dem Stand vom 01.01.2024
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