Grüngut-Entsorgung

Was sind Grün-/Gartenabfälle?

  • Laub
  • Strauchschnitt
  • Zweige
  • Äste
  • Rasenschnitt
  • Heckenschnitt
  • Topfpflanzen
  • krautige Abfälle

Größere Grüngutmengen können von Bürgern aus dem Landkreis Bamberg direkt an einen Kompostplatz angeliefert werden. Bitte sprechen Sie die Anlieferung mit dem Kompostplatzbetreiber ab.

Der Kompostplatz der Marktgemeinde Heiligenstadt befindet sich in Zoggendorf an der Verbindungsstraße zwischen Brunn und Oberleinleiter, Beteiber: R. Lang, Zoggendorf, Tel. 09198/99999 und R. Schmeußer, Burggrub, Tel. 09198/638

Hinweise:

Die Abfallwirtschaft des Landkreises versucht die Entsorgung von Grün- und Gartenabfälle für die Bürger so konfortabel wie möglich zu gestalten. Damit das System jedoch auch weiterhin funktioniert, müssen folgende Punkte beachtet werden.

  • Sperriges Grüngut (z. B. Baumschnitt) muss vor dem Einwurf in einen Container weitgehend zerkleinern werden.
  • Die max. Anlieferungsmenge beträgt das Fassungsvermögen eines Pkw-Kofferraums oder eines einachsigen Anhängers ohne Aufbau.
  • Große Mengen oder unzerkleinerte Grünabfälle müssen direkt auf einen Kompostplatz gebracht werden, dies gilt besonders für pflanzliche Abfälle aus Gewerbebetrieben und der Landwirtschaft. Für Gewerbe-, Gartenbau und Landwirtschaftsbetrieben besteht die Pflicht, die angelieferten Mengen in das auf dem Kompostplatz aufliegenden Betriebstagebuch einzutragen. Die Rechnungstellung erfolgt durch den Kompostplatzbetreiber.
  • Durch die Zerkleinerung des sperrigen Gartenmaterials oder (bei größeren Mengen) die direkte Nutzung der Kompostplätze im Landkreis kann das Containerabholsystem spürbar entlastet werden. Das Containervolumen reicht länger aus, Engpässe in "Stoßzeiten" können vermieden werden. Weiterhin trägt jeder Einzelne zur Vermeidung von unnötigen Kosten bei, die beim Transport von Containern entstehen, die größtenteils "mit Luft" befüllt sind. Kosten, die über die Müllgebühren von jedem Landkreisbürger gezahlt werden müssen.
  • Das Abladen von sonstigen Abfällen ist untersagt! In Plastiksäcken angeliefertes Material muss ausgeleert werden, die Säcke sind wieder mitzunehmen.

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