Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Datum: 2020-07-20 09:57:07

Gemeinsam Arbeitsunfälle verhindern

Harald Bammler, Sicherheitsberater der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besichtigt demnächst landwirtschaftliche Betriebe im Markt Heiligenstadt sowie den dazugehörigen Ortsteilen.

Betriebsbesichtigungen – warum?

Die Land- und Forstwirtschaft ist einer der unfallträchtigsten Berufszweige Deutschlands. Tausende von Landwirten verunglücken jährlich, einige tödlich. Unfallursache ist – neben Stress, Hektik oder Nachlässigkeit im Umgang mit Maschinen oder Tieren – häufig auch technisches Versagen von Maschinen oder Einrichtungen. Gerne stellen die Sicherheitsberater der SVLFG bei dem gemeinsamen Gang über den Hof ihr Fachwissen zur Verfügung. Direkt vor Ort zeigen sie den Versicherten, wie sie die notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen auf dem eigenen Betrieb umsetzen können. Die eigens dafür ausgebildeten SVLFG-Mitarbeiter verstehen sich als Berater und Partner der Landwirte. Oberstes Ziel der Prävention ist es, Unfälle zu vermeiden noch bevor sie passieren können. Ein besonderes Augenmerk legt Harald Bammler auf sichere Betriebs- und Arbeitswege. Denn der Unfallschwerpunkt "Sturz und Fall" zieht sich wie ein roter Faden durch die Unfallstatistik. Auch die Waldarbeit zählt zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Harald Bammler gibt Tipps zur sicheren und unfallfreien Waldarbeit.

Gravierende Mängel, die unverzüglich zu beseitigen sind

Immer wieder gibt es Kleinigkeiten, die können repariert werden, wenn die Zeit dafür günstig ist. Manche Mängel sind jedoch so schwerwiegend, dass sie sofort beseitigt werden müssen, denn von ihnen geht eine Gefährdung aus, die Leib und Leben bedroht. Dazu gehören zum Beispiel:

- Fehlende oder defekte Absturzsicherungen an Bodenöffnungen, Treppen,

Güllegrubenöffnungen, etc.

- Fehlendes Leiterzubehör wie etwa Leiterhaken, -spitzen und –stützen

sowie Sicherungen gegen das Auseinanderziehen der Leiter

- Fehlende oder defekte Aufstiege an Schleppern, Anhängern oder Maschinen

- Fehlende Zapf- und Gelenkschutzwellenvorrichtungen

- Fehlende und unvollständige Schutzvorrichtungen, etwa bei Kreissägen, Förderschnecken oder Wellen

- Rutsch und Stolperstellen auf Betriebswegen und Treppen

- Fehlende Persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Gesichts-, Augen-, oder

Gehörschutz und Schnittschutzhosen für Waldarbeiten sowie Sicherheitsschuhe

- Fehlende Schutzmaßnahmen gegen ausschlagende Rinder

- Fehlende Torsicherungen


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